Wie kommt die Stiftungsurkunde von 1368 zu den Ulnern?
Diesen Vorgang bezeichnet Ernst Fischer in seiner grundlegenden Arbeit als „Rätsel“. Seiner Einschätzung, die nicht alleine bleibt, folgen wir nicht.
Der Schultheiß Johann ist 1367 verstorben. Er steht also nicht hinter der Abfassung der Urkunde von 1368. Das ist sein Sohn Hamann. Er ist mit einer namentlich nicht bekannten Ulnerin verehelicht. Sie stirbt 1407. Nicht Hamann, wie in der heimatkundlichen Literatur bis heute zu lesen ist. Er überlebt seine Frau, belegt durch eine Urkunde von 1412, um fünf Jahre. Im folgenden Jahr treten die Ulner Brüder Hartmann und Hamann urkundlich als Vertreter des Spitals in Erscheinung. Eine Übergabe des Verwaltungsrechts von den Schultheißen auf die Ulner, besiegelt durch die Stiftungsurkunde, erscheint plausibel und durchaus nicht rätselhaft. Ob sie dem damals geltenden Recht entspricht, erscheint alsbald zweifelhaft. Jedenfalls ist die Grundlage für die allmählich aufkommende Bezeichnung „Ulner Kapelle“ gelegt, die bis in unsere Tage beibehalten wird.